Vertrauenspersonen und Anmeldung
Wer sich für einen Beitrag oder ein Stipendium bewerben will, richtet ein schriftliches Gesuch und das Anmeldeformular an die zuständige Vertrauensperson oder an den Präsidenten der Stiftung. Die Adressen dieser Personen, die auch für ein Gespräch gerne zur Verfügung stehen, finden Sie unter Kontaktadressen. Im Downloadbereich finden Sie die Anmeldeformulare.
Weitere Unterlagen
Der Stiftungsrat möchte sich über die Person, die den Antrag stellt, ein Bild machen. Legen Sie deshalb dem Erstgesuch eine Kopie des Maturitätszeugnisses, ein Empfehlungsschreiben, den aktuellen Leistungsausweis, einen Verpflichtungsschein über eine allfällige Rückerstattung und eventuell weitere Zeugnisse bei.
Stipendiendauer
Die Stipendien werden jeweils für ein Semester gewährt. Eine Stipendierung ist in der Regel ab dem 2. Semester möglich. Die Höchstdauer beträgt 13 Semester.
Termine
Die Stiftungsratsmitglieder tagen zwei Mal jährlich, im Mai und im November. Anmeldetermine sind deshalb der 1. März und der 1. Oktober für das laufende Semester. Gesuche, die in der Zwischenzeit eingereicht werden, behandelt der Stiftungsrat an seiner nächsten Sitzung.
Rückzahlung nur in besonderen Fällen
Die Stipendien stellen ein Geschenk dar. Sie müssen aber zurückerstattet werden, wenn ein anderes Studium oder nach Studienabschluss ein Beruf ausserhalb des evangelisch-reformierten Kirchendienstes ergriffen werden.